Voraussetzungen für Deutschland:
§12 Abs. 3 UstG
Voraussetzungen für Österreich:
§ 28 Abs. 62 UStG
Gut zu wissen:
Bei Übereinstimmung der oben genannten Voraussetzungen gilt die Steuerbefreiung auch für folgende Produkte und Dienstleistungen:
- Solarmodule
- Wechselrichter und andere elektronische Steuerungskomponenten
- Stromspeicher und Batterien
- Komplettpakete aus oben genannten Teilen
- Komponenten aus der Kategorie MobilPV
- Installation
- Versandkosten
Mehr Infos & Erläuterung zu §12 Abs. 3 UstG (Deutschland) bzw. §28 Abs.62 UStG (Österreich) findest du auf den Seiten der Behörden.